B-Führerschein bis 4,25 t: Fahrlehrer findet Zusatzprüfung nicht nötig

B-Führerschein für Wohnmobile bis 4,25t
Zusatzprüfung notwendig oder nicht?

Veröffentlicht am 23.05.2025
Fahrstunde im Flair 840 B
Foto: Janine Graubaum

In Zukunft soll es möglich sein, mit dem Klasse-B-Führerschein Wohnmobile mit einem Gewicht bis zu 4,25 Tonnen zu fahren. Diese Regelung ist ein Inhalt der neuen EU-Führerscheinrichtlinie. Doch die Richtlinie gibt noch einen Zusatz vor: Die Fahrerlaubnis für schwere Wohnmobile und Krankenwagen soll es geben, nachdem Fahrerinnen und Fahrer ein spezielles Training oder eine Prüfung absolviert haben.

Training oder Prüfung?

Wie könnte ein Training oder eine Prüfung für den Führerschein bis 4,25 Tonnen aussehen? Vielleicht so ähnlich wie der B96-Führerscheinzusatz für Anhänger? Beim B96 lernt man innerhalb eines Tages in einer Mischung aus Theorie und praktischem Fahrunterricht Wohnwagen-Gespanne mit bis zu 4,25 Tonnen Gesamtgewicht zu fahren. Bei einem schweren und großen Wohnwagen ist es durchaus sinnvoll, sich die wichtigsten Verkehrsregeln für Gespanne noch einmal in Erinnerung zu rufen und das Rangieren zu üben, das bestätigte auch der promobil-Selbstversuch.

Doch ist der Unterschied zwischen einem Wohnmobil mit 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht zu 4,25 Tonnen genauso gravierend? "Wohnmobile dieser Größenordnung sind aus meiner Sicht nicht schwerer zu fahren" bestätigt uns Fahrlehrer Mike Fischer, dessen Fahrschule sich auf den C1-Führerschein mit Wohnmobilen spezialisiert hat. Fakt ist: Das Basisfahrzeug verändert sich durch die 750 Kilogramm nicht und somit auch kaum etwas am Fahrgefühl. Außerdem bleiben die Dimensionen größtenteils ebenfalls dieselben.

Eine extra Prüfung oder ein zusätzliches Training hält Mike Fischer daher nicht für nötig. Seiner Meinung nach könne das zusätzliche Wissen an die klassischen Ausbildung für den regulären B-Führerschein angehängt werden.

Wie die Regelung tatsächlich umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Diese Lösung wäre natürlich die einfachste und attraktivste. Es würden keine zusätzlichen Kosten für weitere Prüfungen anfallen. Schließlich könnte das am Ende noch zum Hemmnis werden, auf die 4,25 Tonnen aufzustocken. Neben einer zusätzlichen kostenpflichtigen Prüfung würden dann nämlich weiterhin die höheren Kosten für die Versicherung sowie höheren Mautkosten und Co. auf die Fahrerinnen und Fahrer zukommen.

Was passiert mit dem C1-Führerschein?

Und was ist mit allen, die schon den Klasse-B-Führerschein haben? Dieser Personengruppe ist zu wünschen, dass sie automatisch auf die 4,25-Tonnen-Gewichtsgrenze aufgestockt werden. "Damals ging der klassische DDR-Führerschein auch nur bis 3,5 Tonnen und als dann die Wende kam, haben alle den alten Klasse-3-Führerschein bekommen und durften plötzlich Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fahren" erzählt Mike Fischer. Nachdem der B-Führerschein eingeführt wurde, wurde die Gewichtsgrenze auf 3,5 Tonnen herabgesetzt. Die Vergangenheit zeigt eine Tendenz zur Willkür bei Fahrzeuggewichten. Das große Ziel der EU-Führerscheinrichtlinie ist die Vereinheitlichung von Regeln in ganz Europa.

Für Fischer bleiben die heutigen LKW-Führerscheine C1 und C wichtig. "Da ändert sich einfach so viel am Fahrzeug von den Dimensionen, über die Ladungssicherung usw.", sagt der Fahrlehrer. Der "kleine LKW-Führerschein", wie er auch umgangssprachlich genannt wird, wird aktuell für Fahrzeuge von 3,5 bis 7,5 Tonnen gemacht. Sollte Klasse B also zukünftig bis 4,25 Tonnen gelten, müsste sich dann der C1 ebenfalls anpassen von 4,25 bis 7,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs.

Ein weiteres Hindernis zur entspannten Fahrt im schweren Wohnmobil ist die Straßenverkehrsordnung. Sollte diese so bestehen bleiben, gelten für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen weiterhin andere Regeln wie beispielsweise Tempo 100 auf Autobahnen. Dieses Zusatzwissen muss dann natürlich in eine Fahrprüfung eingefügt werden. Stringent wäre es also nicht nur die Führerscheinrichtlinie zu ändern, sondern auch die Straßenverkehrsordnung anzupassen.